Allgemeine Geschäftsbedingungen der SMR-Technik GmbH

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen in Form von
Beratung, Projektmanagement, Erstellung von Gutachten und sonstigen Tätigkeiten der
Firma SMR-Technik GmbH für ihre Kunden, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes
zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist (insbesondere im Hinblick auf die Ausführung von
gesetzlich vorgegebenen Prüfungstätigkeiten) oder von den Parteien nicht ausdrücklich
etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
2. Vertragesgegenstand
2.1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322
Koblenz, kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch
die Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz zustande. Als angenommen gilt
der Auftrag wenn der Kunde entweder eine Auftragsbestätigung oder eine Rechnung (per e-
Mail oder Briefpost) erhält, oder die bestellte Ware inkl. Lieferschein geliefert wird. Der
Auftrag kann vom Kunden per Telefon, schriftlich (Briefpost oder e-Mail) oder via Internet
übermittelt werden.
2.2. Gegenstände des Vertrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von der SMR-Technik
GmbH auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter
wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann die SMR-Technik GmbH
ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form
von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des
Eintritts entsprechender Umstände abgeben.
2.3. Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer
rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Bei sonstigen Arbeitsergebnissen ist die
Verbindlichkeit in gleicher Weise in einem entsprechenden Abschlussschreiben festzuhalten.
Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich
festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis
erheblich abweichen und sind daher unverbindlich.
2.4. Die Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz kann sich zur Erbringung
ihrer Leistungen geeigneter Dritter bedienen.
2.5. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes unterliegen einer angemessenen
Anpassung des vereinbarten Honorars.
3. Produkte Angebot
3.1. Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs erhält,
sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen im Design und Technik, welche die
Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und
Preisangabe vorbehalten. Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen
auf den Angaben der Hersteller.
3.2. Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind freibleibend und unverbindlich.
Preisirrtümer sind möglich und bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich inkl. der
gesetzlich gültigen schweizerischen MwSt. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung
durch zusätzliche fiskalische Belastungen Änderungen ergeben, behalten wir uns eine
entsprechende Preisanpassung vor. Alle Angebote sind freibleibend.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Lieferung erfolgt im Inland (Schweiz und FL) für Neukunden per Post-Nachnahme
oder nach Vorauszahlung. Stammkunden, sowie Behörden, Institutionen und grössere
Firmen beliefern wir mit offener Rechnung. Voraussetzung ist unter anderem auch eine im
öffentlichen Telefonbuch nachvollziehbare Adresse. Wir behalten uns das Recht vor, die
jeweilige Zahlungsart selbst zu bestimmen.
4.2. Bei Lieferung mit offener Rechnung ist diese spätestens 10 Tage nach
Rechnungsstellung und ohne irgendwelche Abzüge zu bezahlen. Jede Verrechnung ist
unzulässig. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Zahlungsverzug ein. Mit der
Bestellung verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung und Annahme.
4.3. Sollte der Kunde in Verzug mit der Zahlung kommen (Überschreiten der Zahlungsfrist)
wird er gemahnt. Trifft die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen ein, erfolgt eine weitere
Mahnung mit Mahngebühr. Weitere Schritte: Letzte Mahnung mit Mahngebühr bzw.
Einleitung der Betreibung zu Lasten des Schuldners über Rechnungsbetrag, Mahngebühren,
Verzugszins und Auslagen.
Die Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz behält sich das Recht vor,
Kunden (auch bestehende) nur per Vorauskasse oder Nachnahme zu beliefern.
5. Lieferbedingungen
5.1. Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.
5.2. Soweit an Lager, werden die Produkte sofort geliefert. Andernfalls erfolgt eine schriftliche
Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Die Angabe eines Liefertermins
erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von
Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Lieferengpässen beim Hersteller. Das Rücktrittsrecht
steht dem Kunden im Falle einer Nichtlieferung zu, jedoch frühestens nach vier Wochen
Verzug ab vereinbarten Liefertermin. Ansonsten ist der Kunde zur Annahme verpflichtet.
5.3. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus verlässt. Die Lieferung erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Empfängers und das Transportrisiko geht in jedem Fall zu Lasten
des Bestellers. Bei vermisster Ware kann die Post-Paketnummer bei uns angefragt werden.
Sendungen mit allfälligen Transportschäden oder -verlusten sind vom Besteller mit Vorbehalt
anzunehmen. Vom Transportführer hat er ein Protokoll erstellen zu lassen und uns dieses
sofort zuzustellen. Kommt der Besteller diesen Pflichten nicht nach, fällt eine allfällige
Versicherungsdeckung dahin. Reklamationen sind spätestens 8 Tage nach Empfang der
Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt und erfüllt.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma SMRTechnik
GmbH, CH-5322 Koblenz. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden
Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Bezahlung
des Kaufpreises in Verzug gerät, ist die Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die Ware in ihren
Besitz zu nehmen.
7. Rückgaberecht
7.1. Wir führen prinzipiell keine Ansichtslieferungen mit Rückgaberecht aus. Eine
Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von der Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz und erfolgt auf
Kosten und Risiko des Kunden. Die gelieferte Ware ist unbeschädigt, funktionsfähig,
vollständig und in einwandfreier ungeöffneter Originalverpackung zurückzusenden.
Verlangen Sie vor der Rücksendung immer eine Autorisierungsnummer.
7.2. Vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen sind Beschaffungsartikel, Artikel unter CHF
100.00 sowie Artikel, die auf speziellen Kundenwunsch angefertigt wurden. Die Firma SMRTechnik
GmbH, CH-5322 Koblenz ist berechtigt CHF 50.00 als Einlagerungs- und
Bearbeitungspauschale zu verrechnen. Davon ausgenommen sind Garantiefälle und
Falschlieferung.
8. Annulation
Im Falle einer Auftragsstornierung sind wir berechtigt pauschal CHF 30.00 pro Bestellung
als Umtriebsentschädigung zu verlangen.
9. Mängelgewährleistung und Haftung
9.1. Für alle Produkte gelten die vom Hersteller vorgeschriebene Garantie. Sofern nichts
anderes vereinbart wurde, beträgt die Garantiefrist 12 Monate ab dem Tag an dem die Ware
unser Haus verlässt. In Garantiefällen können die Produkte direkt bei den Herstellern oder
uns eingereicht werden. Die Kosten für Rücksendungen gehen zu Lasten des Kunden.
9.2. Die Garantie erstreckt sich auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden
Mängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhaften
Fabrikation haben. Ausgeschlossen sind Batterien und Akkus. Die Haftung beschränkt sich
jedoch nach Wahl des Garantiegebers auf Reparatur, Ersatz oder auf Vergütung des
Fakturawertes der mangelhaften Ware. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind
ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz nicht für Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder natürlichen Verschleiss
zurückzuführen sind oder für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind
(Mangelfolgeschäden).
9.3. Änderungen oder Instandstellungsarbeiten die ohne unsere oder die vom Hersteller
schriftliche Zustimmung erfolgen, die Nichteinhaltung der Installations- und
Betriebsbedingungen sowie die Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
heben die Gewährleistungspflicht auf.
9.4. Die Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz haftet für eine absichtliche
oder fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen. Für die fahrlässige Verletzung ihrer
Verpflichtungen ist die Haftung soweit gesetzlich zulässig auf maximal das Dreifache des
Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.
10. Mitwirkung der Kunden
Kunden haben ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und
Unterlagen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich sind, der
Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz zukommen zu lassen. Die Firma
SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz darf davon ausgehen, dass die
überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und
vollständig sind.
11. Informationsaustausch
11.1. Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen
Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahmen
oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses
Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und
Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der
Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich
zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen
zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer
gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen. Die Verpflichtung zur
Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die
vorstehende Verpflichtung hindert die Beratungsgesellschaft nicht zur Ausführung von
gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.
11.2. Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des
Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon, Fax und E-Mail bedienen. Bei der
elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder
anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und
verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung
angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive
Entgegennahmen sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften
Elementen zu treffen.
11.3. Die Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz kann die ihr zur Kenntnis
gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenbezogenen Daten der Kunden,
EDV-technisch verarbeiten respektive durch Dritte verarbeiten lassen. Dadurch werden die
Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses
Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Die Firma SMR-Technik GmbH,
CH-5322 Koblenz stellt sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der
Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterstehen.
12. Schutz- und Nutzungsrechte
12.1 Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von der Firma
SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz im Rahmen der Abwicklung des
Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen
Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how stehen
ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen der Beratungsgesellschaft und dem Kunden
ausschliesslich der Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz zu.
12.2. Die Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz räumt dem Kunden jeweils
ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen
Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen
Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugehörigen Know-hows, ein.
12.3. Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von
Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz zulässig.
12.4. Der Kunde unterlässt es, die ihm von der Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz überlassenen Unterlagen, insbesondere der verbindlichen
Berichterstattung, abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse,
soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.
12.5. Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien,
insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem
Einverständnis beider Parteien gestattet.
13. Honorar und Auslagen
13.1. Neben dem Honoraranspruch hat die Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz
Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare. Bedient sich
die Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz zur Erbringung ihrer Leistungen
Dritter, verpflichtet sich der Kunde, auf Verlangen, die Honoraransprüche und angefallenen
Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen und die Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz
von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen.
13.2. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise
anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten
erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich..
Kostenvoranschläge und sonstige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich
exklusive Mehrwertsteuer.
13.3. Die Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz kann angemessene
Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige
Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der
Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die
Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten
Beträge abhängig machen.
13.4. Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 30 Tagen auf
das von der Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz Station angegebene Konto zu
zahlen.
14. Gewährleistung
Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der
Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch die Beratungsgesellschaft. Bei
Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag
verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Ziffer 9.
15. Auflösung des Vertrages und deren Folgen
15.1. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder
auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.
15.2. Im Fall der ordentlichen Kündigung des Vertrages hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt
der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven
Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundenansätze zuzüglich der angefallenen
Auslagen zu bezahlen. Zudem ist die Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz vom Kunden völlig schadlos zu halten.
15.3. Erfolgt die ordentliche Kündigung zur Unzeit, ist die kündigende Partei verpflichtet, der
anderen Partei den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich
zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils
geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen.
15.4. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens
einer Partei, hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden
Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des
effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der
angefallenen Auslagen.
16. Allgemeines
16.1. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
16.2. Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das
für den Ort der Niederlassung der Firma SMR-Technik GmbH, CH-5322 Koblenz
Station zuständige Gericht, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender
gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.